Wirtschafts- und Zivilrecht

Die Feigl Mynarik Reich Rechtsanwälte vertreten ihre Mandanten in allen Angelegenheiten des zivilen Wirtschafts- und Vertragsrechts.
Die Kanzlei steht Unternehmern und Unternehmen bei sämtlichen wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Problemstellungen zur Seite und berät Sie gerne in allgemeinen Fragen des zivilen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Handelsrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Dienstleistungsrecht oder Gesellschaftsrecht.

Mergers & Acquisitions (M&A) – Unternehmenskauf

Die Feigl Mynarik Reich Rechtsanwälte PartmbB haben bereits eine Vielzahl von Mandanten bei Transaktionen in verschiedensten Größenordnungen, sei es im Rahmen der Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (sowohl Share- als auch Asset-Deals) oder der Erstellung der entsprechenden Vertragswerke unterstützt. 

Zu den Mandanten zählten hierbei u.a.

  • Insolvenzverwalter
  • potentielle Investoren

Vertragsrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Erstellen von individuellen und passgenauen Vertragswerken. 

Der Fokus liegt hierbei darauf, eine Gestaltung zu wählen, die zum einen die maximale Rechtssicherheit bietet, jedoch zum anderen für jeden Rechtsanwender verständlich ist.

Gerne können Sie die Kanzlei auch im Rahmen der Verhandlung komplexer Vertragswerke oder der Überprüfung bestehender Standard-Verträge oder gegnerischer Entwürfe mandatieren.

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