Prozessrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Erstellen von individuellen und passgenauen Vertragswerken.

Der Fokus liegt hierbei darauf, eine Gestaltung zu wählen, die zum einen die maximale Rechtssicherheit bietet, jedoch zum anderen für jeden Rechtsanwender verständlich ist.

Gerne können Sie die Kanzlei auch im Rahmen der Verhandlung komplexer Vertragswerke oder der Überprüfung bestehender Standard-Verträge oder gegnerischer Entwürfe mandatieren.

Zu unseren Spezialgebieten zählt hierbei insbesondere die Abwehr von Geschäftsführerhaftungen und die Abwehr von Insolvenzanfechtungen.

Abwehr von Geschäftsführerhaftungen

Abwehr von Insolvenzanfechtungen

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