Rechtsanwalt Insolvenzrecht
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – Kompetenz bei Insolvenz, Sicherheitenrecht und Organhaftung
Als spezialisierter Rechtsanwalt im Insolvenzrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäftsführer, Gläubiger und Insolvenzverwalter in sämtlichen Fragen rund um die Insolvenz und das Insolvenzverfahren. Der besondere Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Insolvenzrecht und Insolvenzverfahrensrecht sowie in den angrenzenden Bereichen des Sicherheitenrechts und der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung.
Durch unsere langjährige Tätigkeit im Umfeld von Insolvenzverwaltern und Unternehmen verfügen wir über ein tiefes Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge in Krisensituationen. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, Mandanten strategisch zu begleiten – von der ersten Analyse bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Beratung im Insolvenzverfahren – rechtssicher und strategisch
Im Rahmen einer Insolvenz stellen sich zahlreiche komplexe Fragen: Liegt ein Insolvenzgrund vor? Besteht eine Pflicht zur Insolvenzantragstellung? Welche Risiken treffen Geschäftsführer oder Vorstände? Wie sind laufende Verträge zu behandeln?
Als erfahrener Rechtsanwalt im Insolvenzrecht begleiten wir Sie bei der Prüfung der Insolvenzgründe, der Vorbereitung und Stellung eines Insolvenzantrags sowie im gesamten Insolvenzeröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren. Dabei steht stets die wirtschaftlich sinnvolle und haftungsminimierende Lösung im Vordergrund. Insbesondere für Organmitglieder ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Insolvenzanfechtung – Ansprüche durchsetzen oder erfolgreich abwehren
Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht ist die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Für Insolvenzverwalter prüfen, ermitteln und setzen wir Anfechtungsansprüche konsequent durch. Dabei analysieren wir Zahlungsflüsse, Sicherheitenbestellungen und Vertragsgestaltungen im Gesamtzusammenhang und berücksichtigen Wechselwirkungen mit dem Sicherheitenrecht und der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung.
Gleichzeitig vertreten wir Unternehmen, Berater, Lieferanten, Krankenkassen oder Finanzämter, die mit einer Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters konfrontiert werden. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung auf beiden Seiten kennen wir die Argumentationslinien und Verteidigungsstrategien im Detail. Ziel ist es, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder tragfähige Lösungen zu verhandeln. Darüber hinaus beraten wir präventiv bei der Vertragsgestaltung, um Risiken späterer Insolvenzanfechtungen möglichst zu reduzieren.
Insolvenzforderungen – Rechte im Insolvenzverfahren sichern
Gerät ein Geschäftspartner in Insolvenz, können offene Zahlungs- oder Erfüllungsansprüche regelmäßig nur noch als Insolvenzforderungen verfolgt werden. Die korrekte Einordnung und Anmeldung dieser Forderungen zur Insolvenztabelle ist rechtlich anspruchsvoll und mit formellen Besonderheiten verbunden.
Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht übernehmen wir die vollständige Prüfung und Anmeldung Ihrer Insolvenzforderungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter. Wird eine Forderung bestritten, setzen wir diese im Wege der Feststellungsklage durch. Auch die Abgrenzung zu Masseverbindlichkeiten oder nachrangigen Forderungen prüfen wir sorgfältig, um Ihre Rechtsposition im Insolvenzverfahren bestmöglich zu sichern.
Sicherheitenrecht – Aus- und Absonderungsrechte effektiv nutzen
In der Krise entscheidet häufig das Sicherheitenrecht über die tatsächliche wirtschaftliche Durchsetzung von Ansprüchen. Während einfache Forderungen im Insolvenzverfahren meist nur quotal befriedigt werden, ermöglichen dingliche Sicherheiten wie Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalte, Globalzessionen, Pfandrechte oder Immobiliarsicherheiten eine deutlich stärkere Position.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter und begleiten Verwertungsprozesse mit dem Ziel eines optimalen Ergebnisses. Darüber hinaus prüfen und gestalten wir Sicherheitenvereinbarungen präventiv, um Sie für künftige Insolvenzen Ihrer Geschäftspartner rechtlich bestmöglich aufzustellen.
Gesellschaftsrechtliche Organhaftung – Haftungsrisiken im Blick
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sehen sich in der Insolvenz häufig erheblichen Haftungsansprüchen ausgesetzt, etwa wegen verbotener Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife oder wegen Pflichtverletzungen im Krisenstadium.
Wir vertreten sowohl Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung solcher Ansprüche als auch Organmitglieder bei der Abwehr persönlicher Haftungsforderungen. Dabei berücksichtigen wir stets die Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Sicherheitenrecht. Besondere Erfahrung besteht zudem im Umgang mit D&O-Versicherungen, die im Rahmen der Organhaftung eine zentrale Rolle spielen.
Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – erfahren und durchsetzungsstark
Eine Insolvenz ist stets mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Umso wichtiger ist eine spezialisierte und strategische Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Insolvenzrecht.
Unsere Kanzlei verbindet fundierte Expertise im Insolvenzrecht mit umfassender Erfahrung im Sicherheitenrecht und in der gesellschaftsrechtlichen Organhaftung. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent, entwickeln tragfähige Lösungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte im Insolvenzverfahren wirkungsvoll durchgesetzt oder verteidigt werden.