Rechtsanwälte und Steuerberater für Unternehmensgründung und Start-ups

Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und steuerliche Struktur

  • Gesellschaftsverträge
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Gewerbeanmeldung
  • Rechtsformwahl
  • Business-Plan
  • Aufwands- und Ertragsvorschau
  • Liquiditätsberechnung
  • Ermittlung Finanzierungsbedarf

Die Unternehmensgründung ist weit mehr als die Anmeldung eines Gewerbes oder die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages. Sie markiert den Beginn einer rechtlich eigenständigen Organisationseinheit mit umfassenden Rechten und Pflichten. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, schafft eine neue wirtschaftliche Struktur, die sowohl gesellschaftsrechtlich als auch steuerrechtlich tragfähig ausgestaltet werden muss.

Bereits in der frühen Phase der Gründung werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die langfristige Auswirkungen auf Haftung, Finanzierung, steuerliche Belastung und strategische Entwicklung haben. Die Wahl der Rechtsform, die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages, die steuerliche Einordnung sowie die Organisation des Rechnungswesens bestimmen maßgeblich die Stabilität und Flexibilität des Unternehmens. Versäumnisse in dieser Phase können spätere Umstrukturierungen erforderlich machen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Feigl Mynarik Reich Rechtsanwälte Steuerberater begleiten Gründer, Existenzgründer, Start-ups und Investoren bei sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung. Insbesondere wachstumsorientierte Start-up-Strukturen erfordern eine frühzeitige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Weichenstellung, um spätere Finanzierungsrunden oder Beteiligungen rechtssicher zu ermöglichen. Die Gründung wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit Finanzierung, Haftungsfragen, steuerlicher Optimierung und langfristiger Unternehmensentwicklung analysiert. Wir beraten Sie sowohl rechtlich als auch steuerlich und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Notaren, Finanzamt, Handelsregister und Behörden. Steuerberatung bedeutet für uns nicht das bloße Ausfüllen von Formularen – unser Fokus liegt auf der aktiven Gestaltung, um steuerliche Belastungen von Anfang an konsequent zu minimieren.

Rechtliche Strukturierung der Unternehmensgründung

Rechtsformvergleich: GmbH, UG, GbR, OHG und Einzelunternehmen

Die rechtliche Ausgestaltung der Gründung beginnt mit der Wahl der geeigneten Rechtsform. Diese Entscheidung beeinflusst maßgeblich die Haftung, die Kapitalstruktur, die interne Organisation und die steuerliche Belastung. Gründer können zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG sowie Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wählen.

Das Einzelunternehmen ermöglicht eine schnelle und formlose Gründung, begründet jedoch eine unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Die GbR bietet Flexibilität für gemeinsame Projekte, haftet aber ebenfalls mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter. Die GmbH ist mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro verbunden, von denen bei Gründung mindestens 12.500 Euro einzuzahlen sind. Sie ermöglicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und ist die in Deutschland mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform für mittelständische Unternehmen. Die UG (haftungsbeschränkt) – umgangssprachlich als Mini-GmbH bezeichnet – erlaubt eine Gründung bereits ab einem Stammkapital von einem Euro, verpflichtet jedoch zur Rücklagenbildung bis zum Erreichen des GmbH-Mindeststammkapitals. Sie ist insbesondere für Gründer mit begrenztem Startkapital oder zur schnellen Absicherung einer Geschäftsidee geeignet.

Kapitalgesellschaften setzen formelle Gründungsschritte, notarielle Beurkundung und Eintragung im Handelsregister voraus. Die Haftungsbeschränkung greift jedoch nur bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung – eine Tatsache, die bei der Wahl der Rechtsform häufig unterschätzt wird. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Rechtsform erheblich: Während Personengesellschaften und Einzelunternehmen der Einkommensteuer des jeweiligen Inhabers unterliegen, zahlen Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer (15 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Vorgründungsgesellschaft – Rechtliche Lage vor der Eintragung

Ein häufig unterschätzter Aspekt der Unternehmensgründung ist die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Handelsregister. In diesem Zeitraum existiert die sogenannte Vorgründungsgesellschaft, die nach den Regeln der GbR behandelt wird, sowie die Vorgesellschaft nach erfolgter Beurkundung. Handlungen der Geschäftsführer in dieser Phase können persönliche Haftungsfolgen auslösen, auch wenn die Gesellschaft später eingetragen wird. Eine sorgfältige rechtliche Planung dieser Übergangsphase ist daher wesentlich, um persönliche Haftungsrisiken der Gründer von Anfang an zu minimieren.

Gesellschaftsvertrag – Kernregelungen und typische Konfliktfelder

Ein zentrales Element jeder Gründung ist die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Dieser regelt unter anderem Stimmrechte, Gewinnverteilung, Einlagen, Geschäftsführungsbefugnisse, Abfindungsansprüche sowie Wettbewerbsverbote. Unklare oder unvollständige Regelungen führen in der Praxis häufig zu gesellschaftsrechtlichen Konflikten, insbesondere wenn sich das Verhältnis zwischen Gesellschaftern entwickelt oder ein Gesellschafter ausscheiden möchte. Eine präzise vertragliche Ausgestaltung ist daher wesentlicher Bestandteil einer professionellen Gründung.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Regelungen zu Gesellschafterausschluss, Nachfolgeklauseln, Vinkulierungsklauseln sowie drag-along- und tag-along-Rechten bei Start-ups mit Investor-Beteiligung. Diese Bestimmungen entscheiden im Ernstfall darüber, ob das Unternehmen handlungsfähig bleibt oder ob gesellschaftsrechtliche Pattsituationen entstehen, die eine gerichtliche Auflösung notwendig machen.

Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung und Behördenkommunikation

Neben der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sind gewerberechtliche Anmeldungen, gegebenenfalls Eintragungen in Berufsregister sowie Mitteilungen an Kammern und Behörden vorzunehmen. Die rechtliche Koordination dieser Schritte – Notartermin, Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und gegebenenfalls IHK-Anmeldung – erfordert Erfahrung und strukturierte Planung. Unsere Kanzlei koordiniert diesen Prozess vollständig und stellt sicher, dass alle formellen Voraussetzungen fristgerecht erfüllt werden.

Steuerliche Gestaltung bei der Gründung

Steuerliche Erfassung und Fragebogen beim Finanzamt

Die steuerliche Strukturierung ist ein integraler Bestandteil jeder Gründung. Mit Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit entstehen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bildet die Grundlage für die Vergabe der Steuernummer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Angaben in diesem Fragebogen sind von erheblicher steuerlicher Tragweite: Fehlerhafte Schätzungen zu Umsatz oder Gewinn können zu überhöhten Vorauszahlungen führen, während zu niedrige Angaben spätere Nachzahlungen auslösen. Eine sorgfältige Vorbereitung durch unsere Steuerberater stellt sicher, dass die Angaben realistisch und konsistent sind.

Kleinunternehmerregelung, Buchführungspflicht und Gewinnermittlung

Bereits im Stadium der steuerlichen Erfassung sind wesentliche Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehört die Wahl der Gewinnermittlungsart gemäß §§ 4, 5 EStG sowie die Frage der Buchführungspflicht. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hat unmittelbare Auswirkungen auf Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit. Wer von der Regelung Gebrauch macht, weist keine Umsatzsteuer aus, kann im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuer aus eigenen Eingangsleistungen geltend machen. Für Gründer, deren Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind, ist die Kleinunternehmerregelung daher häufig nicht vorteilhaft.

Auch die Belastung mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer ist unmittelbar abhängig von der gewählten Rechtsform. Eine steueroptimierte Struktur kann insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen erhebliche Vorteile bieten. Unsere Steuerberater analysieren die individuelle Ausgangssituation und entwickeln eine nachhaltige steuerliche Struktur, die Investitionsplanung, Abschreibungsmöglichkeiten sowie Liquiditätsbelastungen von Beginn an berücksichtigt.

Holding-Strukturen, Mitarbeiterbeteiligung und Finanzierungsrunden

Gerade im Start-up-Bereich spielen Fragen der Beteiligungsstruktur, der Mitarbeiterbeteiligung sowie die Vorbereitung künftiger Finanzierungsrunden eine zentrale Rolle. In bestimmten Konstellationen kann die Einbindung einer Holdinggesellschaft sinnvoll sein, um Gewinne thesaurieren oder Beteiligungen nach § 8b KStG steuerlich privilegiert veräußern zu können. Eine Holding-Struktur ermöglicht zudem eine flexible Steuerung von Ausschüttungen und schützt aufgebautes Vermögen vor operativen Haftungsrisiken der Tochtergesellschaft.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – sogenannte ESOPs (Employee Stock Option Plans) oder virtuelle Beteiligungen (VSOPs) – gewinnen bei wachstumsorientierten Start-ups zunehmend an Bedeutung. Sie dienen der Mitarbeiterbindung und -motivation, sind jedoch steuerlich komplex. Seit der Reform des § 19a EStG im Jahr 2021 – und der Erweiterung durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz 2024 – bestehen verbesserte Möglichkeiten zur steuerlich begünstigten Mitarbeiterbeteiligung. Die korrekte Ausgestaltung und steuerliche Einordnung erfordert fachkundige Begleitung. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater entwerfen maßgeschneiderte Beteiligungsprogramme und begleiten deren rechtssichere Umsetzung.

Finanzierung, Businessplan und wirtschaftliche Planung

Businessplan und Tragfähigkeitsprognose

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist zentrale Voraussetzung einer erfolgreichen Gründung. Ein belastbarer Businessplan dient nicht nur der internen Planung, sondern ist regelmäßig Voraussetzung für die Finanzierung durch Kreditinstitute oder Investoren. Im Rahmen der Gründungsberatung unterstützen wir Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Prüfung Ihres Businessplans. Hierzu gehört insbesondere die Plausibilisierung von Umsatzprognosen, die Kalkulation von fixen und variablen Kosten sowie die Ermittlung des Kapital- und Liquiditätsbedarfs.

Für Existenzgründer kann der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen. Die Beantragung setzt eine positive Tragfähigkeitsprognose voraus, die von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden muss. Wir begleiten das Antragsverfahren und stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden.

Liquiditätsplanung und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

Ein zentraler Bestandteil jeder Unternehmensgründung ist die detaillierte Aufwands- und Ertragsvorschau. Diese Prognoserechnung umfasst eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Umsätze, der variablen und fixen Kosten, der Personalkosten sowie der steuerlichen Belastungen. Eine rechtlich und steuerlich fundierte Beratung stellt sicher, dass diese Prognosen betriebswirtschaftlich nachvollziehbar und plausibel dokumentiert sind.

Eng damit verbunden ist die Liquiditätsplanung. Während die Ertragsvorschau die Rentabilität des Geschäftsmodells abbildet, analysiert die Liquiditätsplanung die tatsächlichen Zahlungsströme. Gerade in der Startphase entstehen häufig zeitliche Differenzen zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang. Eine unzureichende Liquiditätsplanung kann trotz positiver Gewinnprognose zur Zahlungsunfähigkeit führen. Im Rahmen der Gründungsberatung wird daher geprüft, ob ausreichende Liquiditätsreserven vorhanden sind und welche Finanzierungsinstrumente zur Überbrückung eingesetzt werden können. Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs bildet darauf aufbauend die Grundlage für sämtliche Gespräche mit Kreditinstituten, Förderbanken und Investoren.

Venture Capital, Gesellschafterdarlehen und Beteiligungsmodelle

Neben klassischen Bankdarlehen kommen insbesondere bei Start-ups auch Beteiligungsmodelle, Venture-Capital-Strukturen, Gesellschafterdarlehen oder mezzanine Finanzierungsformen in Betracht. Diese sind rechtlich präzise zu strukturieren, um spätere Konflikte – etwa bei Gesellschafterwechseln, Folgefinanzierungen oder Exit-Szenarien – zu vermeiden. Term Sheets, Beteiligungsvereinbarungen und Investorenverträge (Shareholder Agreements) müssen auf die konkrete Unternehmens- und Gesellschafterstruktur zugeschnitten sein.

Unsere Rechtsanwälte prüfen Term Sheets, gestalten Beteiligungsvereinbarungen und verhandeln die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen mit Investoren. Dabei werden steuerliche Auswirkungen von Beteiligungsstrukturen – etwa die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen nach § 8a KStG oder von Anteilsveräußerungen – von unseren Steuerberatern gleichzeitig bewertet und in die Vertragsgestaltung einbezogen.

Haftung, Compliance und Risikominimierung

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist mit persönlichen Haftungsrisiken verbunden. Während bei Personengesellschaften regelmäßig eine persönliche Haftung besteht, schützt die Kapitalgesellschaft grundsätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter. Diese Haftungsbegrenzung greift jedoch nur bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Geschäftsführer einer GmbH unterliegen umfangreichen gesetzlichen Pflichten, insbesondere im Hinblick auf Buchführung, Kapitalerhaltung und Insolvenzantragspflichten nach § 15a InsO. Verstöße können zu persönlicher Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft nach § 43 GmbHG sowie zur Außenhaftung gegenüber Gläubigern führen.

Auch steuerliche Haftungstatbestände sind zu beachten: Nach §§ 34, 69 AO haften gesetzliche Vertreter persönlich, wenn steuerliche Pflichten – etwa die Abführung von Lohnsteuer oder Umsatzsteuervorauszahlungen – schuldhaft verletzt werden. Diese Haftung trifft Geschäftsführer auch dann, wenn sie die operative Buchführung an Dritte ausgelagert haben, solange sie ihrer Überwachungspflicht nicht nachkommen.

Compliance-Anforderungen von Beginn an

Eine professionelle Gründung berücksichtigt daher auch Fragen der internen Organisation, der Einrichtung eines regelkonformen Rechnungswesens sowie der vertraglichen Haftungsbegrenzung. Schon beim ersten Mitarbeiter entstehen arbeitsrechtliche Pflichten, bei grenzüberschreitender Tätigkeit kommen Compliance-Anforderungen im Bereich Datenschutz, Außenwirtschaftsrecht oder produkthaftungsrechtliche Vorgaben hinzu. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und rechtssicher zu minimieren – bevor sie zu wirtschaftlichen Schäden führen.

Rechtsanwälte und Steuerberater für Ihre Unternehmensgründung – So unterstützt Feigl Mynarik Reich

Feigl Mynarik Reich Rechtsanwälte Steuerberater beraten Gründer umfassend in allen Phasen der Unternehmensgründung. Unsere Rechtsanwälte entwickeln gemeinsam mit unseren Steuerberatern eine rechtlich und steuerlich abgestimmte Gesamtstruktur. Wir begleiten Sie bei der Wahl der Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Abstimmung mit Notaren und Behörden sowie bei der steuerlichen Erfassung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Finanzierungsverhandlungen, bei der Ausarbeitung von Beteiligungsvereinbarungen und bei der strategischen Planung weiterer Entwicklungsschritte.

Die Gründung – sei es als klassisches Unternehmen oder als innovatives Start-up – verstehen wir als Ausgangspunkt einer langfristigen Zusammenarbeit. Als bundesweit tätige Kanzlei mit interdisziplinärem Ansatz vereinen wir Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht und Haftungsfragen in einer Hand. Auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit stehen wir Ihnen bei Umstrukturierungen, steuerlichen Optimierungen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zur Seite.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung und Start-up-Gründung

Die Wahl der Rechtsform hängt von Haftungsbereitschaft, Kapitalausstattung, steuerlicher Zielsetzung und geplanter Unternehmensgröße ab. Das Einzelunternehmen ist einfach zu gründen, begründet aber unbeschränkte persönliche Haftung. Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung ab einem Stammkapital von 25.000 Euro, die UG bereits ab einem Euro. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte sollten stets gemeinsam betrachtet werden – eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.

Als Vorgründungsgesellschaft bezeichnet man die Gesellschaft in der Phase zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Handelsregister. In diesem Zeitraum haften die Gründer persönlich für Verbindlichkeiten, die im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft eingegangen werden. Eine sorgfältige rechtliche Begleitung dieser Übergangsphase schützt vor vermeidbaren Haftungsrisiken.

Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto (mindestens 12.500 Euro bei einem Stammkapital von 25.000 Euro), die Eintragung ins Handelsregister sowie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Zusätzlich sind gewerberechtliche Anmeldungen und gegebenenfalls IHK-Beiträge zu berücksichtigen. Unsere Kanzlei koordiniert alle Schritte und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung sind Angaben zur geplanten Tätigkeit, zum erwarteten Umsatz und zur Gewinnermittlung zu machen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen. Fehlerhafte Angaben können zu überhöhten Vorauszahlungen oder späteren Nachzahlungen führen. Eine sorgfältige Vorbereitung durch unsere Steuerberater ist daher wesentlic

Ein Businessplan ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch von Banken, Investoren und Förderstellen regelmäßig verlangt. Er dient zudem der strukturierten Planung, der Risikoanalyse und der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs. Ein belastbarer Businessplan ist darüber hinaus Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit.

Geschäftsführer einer GmbH haften nach § 43 GmbHG persönlich gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dies umfasst insbesondere Buchführungspflichten, Kapitalerhaltungsvorschriften und Insolvenzantragspflichten. Zudem besteht nach §§ 34, 69 AO eine persönliche Steuerhaftung bei schuldhafter Verletzung steuerlicher Pflichten. Eine strukturierte Compliance verhindert diese Risiken von Beginn an.

Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen sowie eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Die Förderung wird in zwei Phasen gewährt und ist auf die Startphase der Selbstständigkeit befristet.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gründung können grundsätzlich als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden, sofern ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit besteht. Dies gilt etwa für Beratungskosten, Notargebühren und Handelsregistergebühren. Darüber hinaus besteht unter den Voraussetzungen des § 15 UStG häufig ein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Gründungskosten. Die konkrete steuerliche Behandlung ist im Einzelfall zu prüfen.

Eine Holding-Struktur besteht aus einer übergeordneten Muttergesellschaft, die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften hält. Gewinne aus Beteiligungen können auf Ebene der Holding nach § 8b KStG nahezu steuerfrei vereinnahmt und reinvestiert werden. Zudem schützt die Holding operatives Vermögen vor Haftungsrisiken der Tochtergesellschaft. Für wachstumsorientierte Gründer ist die Einrichtung einer Holding-Struktur daher frühzeitig zu erwägen.

ESOPs (Employee Stock Option Plans) gewähren Mitarbeitern das Recht, Unternehmensanteile zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. VSOPs (Virtual Stock Option Plans) sind rein schuldrechtliche Beteiligungen ohne echte Anteilsübertragung. Seit der Reform des § 19a EStG bestehen verbesserte Möglichkeiten zur steuerlich begünstigten Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Die korrekte Ausgestaltung erfordert eine Abstimmung zwischen gesellschaftsrechtlicher Struktur, arbeitsrechtlichen Anforderungen und steuerlicher Einordnung.

Ja, wir begleiten Sie auch nach der Gründung bei laufenden steuerlichen Pflichten, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und strategischen Weiterentwicklungen. Dies umfasst Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Umstrukturierungen, Beteiligungserwerbe und die Vorbereitung von Finanzierungsrunden. Die Gründungsberatung ist für uns der Beginn einer langfristigen Mandatsbeziehung.

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