Rechtsanwälte & Steuerberater · München & Würzburg

Anwalt für Erbrecht – Nachlass, Pflichtteil, Testament aus einer Hand

Vom Testament über Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaft bis zur steueroptimierten Nachfolge: Wir klären, gestalten und setzen durch – rechtssicher und steuerlich abgestimmt. Rechtsanwälte und Steuerberater aus einer Hand.

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Aus einer Hand

Recht & Steuern kombiniert

2 Standorte

München & Würzburg

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Mandate bundesweit

Feste Ansprechpartner

vom Erstgespräch an

Ihr Vorteil

Recht und Steuern – warum das zusammengehört

Erbrechtliche Konflikte entstehen fast immer an der Schnittstelle von Recht und Steuern: ein Testament, das steuerlich teuer wird. Ein Erbenstreit, der Vermögen verbrennt. Eine Nachfolge, die Freibeträge verschenkt. Wir denken beides zusammen.

Rechtliche Gestaltung

Steuerliche Gestaltung

Leistungen

Womit wir Sie im Erbrecht unterstützen

Vom Erbfall bis zur Nachfolgeplanung – alle Kernthemen rechtlich und steuerlich abgestimmt.

Testament & Erbvertrag

Testament erstellen, prüfen oder anfechten. Berliner Testament, Erbvertrag, letztwillige Verfügungen – rechtssicher und steueroptimiert gestaltet.

Pflichtteil durchsetzen

Pflichtteil berechnen, Auskunft und Nachlassverzeichnis erzwingen, Anspruch konsequent geltend machen – auch gerichtlich, wenn nötig.

Nachlass & Erbschein

Erbschein beantragen, Nachlass abwickeln, Konten und Immobilien klären – strukturiert und in enger Abstimmung mit Notar und Finanzamt.

Erbengemeinschaft auflösen

Erbauseinandersetzung verhandeln, Teilungsversteigerung prüfen, Konflikte lösen – rechtlich und steuerlich zu Ende gedacht.

Erbschaftsteuer & Bewertung

Erbschaftsteuererklärung, Freibeträge nutzen, Bewertung steuern, steueroptimierte Übertragung planen – integriert mit der rechtlichen Gestaltung.

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeklauseln, Familien-GbR, Holding-Strukturen – Vermögensübergabe steueroptimiert und rechtssicher.

Ablauf

In vier Schritten zur Klärung Ihres Erbfalls

01

Ersteinschätzung

Sie schildern Ihr Anliegen – telefonisch, per Formular oder digital. Wir prüfen die ersten Weichenstellungen.

02

Struktur & Strategie

Wir entwickeln die passende rechtliche und steuerliche Strategie – aus einer Hand abgestimmt.

03

Umsetzung

Wir setzen die vereinbarten Schritte sauber um – Verträge, Behörden, Steuer.

04

Laufende Begleitung

Wir begleiten Sie weiter: laufende Beratung, Aktualisierung, Steuern und Folgethemen.

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Ihr Team

Ihre Ansprechpartner für Erbrecht

Rechtsanwälte und Steuerberater aus einer Hand – im Erbrecht besonders wertvoll, weil Recht und Steuer eng verzahnt sind.

Rechtsanwalt Daniel Feigl

Dr. Nadine Mynarik

Rechtsanwältin · Erbrecht & Nachfolge

Rechtsanwältin Dr. Nadine Mynarik

Andreas Reich

Steuerberater · Erbschaft- & Schenkungsteuer

Steuerberater Andreas Reich

Daniel Feigl

Rechtsanwalt · Gesellschaft & Nachfolge

FAQ

Häufige Fragen zum Erbrecht

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Zuerst brauchen Sie Auskunft über den Nachlass – notfalls erzwingen wir ein notarielles Nachlassverzeichnis. Danach berechnen wir den Anspruch und setzen ihn durch.

Etwa bei Formfehlern, fehlender Testierfähigkeit, Irrtum, Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, von dem der Erblasser nichts wusste. Anfechtungsfristen sind kurz – lassen Sie ein Testament früh prüfen.

Zunächst verhandeln wir eine Erbauseinandersetzung, oft über Teilungspläne oder Ausgleichszahlungen. Bleibt eine Einigung aus, kommen Teilungsversteigerung oder Erbteilsübertragung in Betracht. Welche Variante steuerlich günstiger ist, prüfen wir mit.

Die Höhe hängt von Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert ab. Ehegatten haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro, andere Erben deutlich weniger. Für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien gelten Sonderregeln, die man vorab gestalten kann.

Über vorweggenommene Erbfolge: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, Nießbrauch sichert Ihnen die Erträge, Familiengesellschaften bündeln Vermögen. Rechtliche Gestaltung und Steuerberechnung müssen dafür zusammenpassen.

Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zusammenpassen – sonst greifen Nachfolgeklauseln oder Abfindungsregelungen, die Sie nicht wollten. Zusätzlich entscheidet die Gestaltung darüber, ob die erbschaftsteuerliche Verschonung für Betriebsvermögen greift.

Kontakt

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