Rechtsanwälte & Steuerberater · München & Würzburg
Vom Testament über Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaft bis zur steueroptimierten Nachfolge: Wir klären, gestalten und setzen durch – rechtssicher und steuerlich abgestimmt. Rechtsanwälte und Steuerberater aus einer Hand.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – wir melden uns bei Ihnen
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Recht & Steuern kombiniert
München & Würzburg
Mandate bundesweit
vom Erstgespräch an
Ihr Vorteil
Erbrechtliche Konflikte entstehen fast immer an der Schnittstelle von Recht und Steuern: ein Testament, das steuerlich teuer wird. Ein Erbenstreit, der Vermögen verbrennt. Eine Nachfolge, die Freibeträge verschenkt. Wir denken beides zusammen.
Leistungen
Vom Erbfall bis zur Nachfolgeplanung – alle Kernthemen rechtlich und steuerlich abgestimmt.
Testament erstellen, prüfen oder anfechten. Berliner Testament, Erbvertrag, letztwillige Verfügungen – rechtssicher und steueroptimiert gestaltet.
Pflichtteil berechnen, Auskunft und Nachlassverzeichnis erzwingen, Anspruch konsequent geltend machen – auch gerichtlich, wenn nötig.
Erbschein beantragen, Nachlass abwickeln, Konten und Immobilien klären – strukturiert und in enger Abstimmung mit Notar und Finanzamt.
Erbauseinandersetzung verhandeln, Teilungsversteigerung prüfen, Konflikte lösen – rechtlich und steuerlich zu Ende gedacht.
Erbschaftsteuererklärung, Freibeträge nutzen, Bewertung steuern, steueroptimierte Übertragung planen – integriert mit der rechtlichen Gestaltung.
Vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeklauseln, Familien-GbR, Holding-Strukturen – Vermögensübergabe steueroptimiert und rechtssicher.
Ablauf
Sie schildern Ihr Anliegen – telefonisch, per Formular oder digital. Wir prüfen die ersten Weichenstellungen.
Wir entwickeln die passende rechtliche und steuerliche Strategie – aus einer Hand abgestimmt.
Wir setzen die vereinbarten Schritte sauber um – Verträge, Behörden, Steuer.
Wir begleiten Sie weiter: laufende Beratung, Aktualisierung, Steuern und Folgethemen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen
Ihr Team
Rechtsanwälte und Steuerberater aus einer Hand – im Erbrecht besonders wertvoll, weil Recht und Steuer eng verzahnt sind.
Rechtsanwältin · Erbrecht & Nachfolge
Steuerberater · Erbschaft- & Schenkungsteuer
Rechtsanwalt · Gesellschaft & Nachfolge
FAQ
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Zuerst brauchen Sie Auskunft über den Nachlass – notfalls erzwingen wir ein notarielles Nachlassverzeichnis. Danach berechnen wir den Anspruch und setzen ihn durch.
Etwa bei Formfehlern, fehlender Testierfähigkeit, Irrtum, Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, von dem der Erblasser nichts wusste. Anfechtungsfristen sind kurz – lassen Sie ein Testament früh prüfen.
Zunächst verhandeln wir eine Erbauseinandersetzung, oft über Teilungspläne oder Ausgleichszahlungen. Bleibt eine Einigung aus, kommen Teilungsversteigerung oder Erbteilsübertragung in Betracht. Welche Variante steuerlich günstiger ist, prüfen wir mit.
Die Höhe hängt von Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert ab. Ehegatten haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro, andere Erben deutlich weniger. Für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien gelten Sonderregeln, die man vorab gestalten kann.
Über vorweggenommene Erbfolge: Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, Nießbrauch sichert Ihnen die Erträge, Familiengesellschaften bündeln Vermögen. Rechtliche Gestaltung und Steuerberechnung müssen dafür zusammenpassen.
Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zusammenpassen – sonst greifen Nachfolgeklauseln oder Abfindungsregelungen, die Sie nicht wollten. Zusätzlich entscheidet die Gestaltung darüber, ob die erbschaftsteuerliche Verschonung für Betriebsvermögen greift.
Kontakt
Persönlich in München und Würzburg, digital in ganz Deutschland.
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